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Impressum


Angaben gemäß § 5 TMG:

BSG Medizin Dessau e.V.
Auenweg 38
06847 Dessau-Roßlau


Vertreten durch:
                           1. Vorsitzende/-r
Christian Focke,   2. Vorsitzender
Silke Wendtisch,  Schatzmeister


Kontakt:
Telefon: +49 (0) 340 501 1177
Telefax: +49 (0) 340 501 1021
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!


Registereintrag:
Eintragung im Vereinsregister.
Registergericht: Amtsgericht Stendal
Registernummer: VR 2657

Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.


Haftung für Inhalte
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Urheberrecht
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Fotos

Wir nutzen Fotos der Firma 123RF GmbH (kzenon, thoermer, luckybusiness, andreyfire, guruxox) und private Aufnahmen.


Quelle: https://www.e-recht24.de

News

 

Beitragseinzug – Hinweise für unsere Mitglieder

Liebe Vereinsmitglieder,

zunächst möchten wir uns dafür entschuldigen, dass der Beitragseinzug erst jetzt erfolgt. Wir danken euch herzlich für eure Geduld und euer Verständnis!

In dieser Woche werden folgende Beiträge eingezogen:

  • Für Halbjahreszahler: 1. Halbjahresbeitrag 2025
  • Für Jahreszahler: der gesamte Jahresbeitrag 2025
  • Für DKV-Mitglieder: zusätzlich der Beitrag an den DKV
  • Für BDS-Mitglieder: zusätzlich der Beitrag an den BDS

Bitte achtet auf den Verwendungszweck auf eurem Kontoauszug – dort ist genau angegeben, welcher Beitrag (Vereinsbeitrag, DKV-/BDS-Beitrag oder beide) eingezogen wurde.

Die Transaktionen werden im Laufe dieser Restwoche an die Sparkasse Dessau übermittelt.

Der 2. Halbjahresbeitrag für die Halbjahreszahler wird voraussichtlich Ende Oktober 2025 eingezogen.

Sollte es aus eurer Sicht zu einer fehlerhaften Abbuchung gekommen sein, wendet euch bitte direkt an uns – wir prüfen den Vorgang und klären das gemeinsam. Bitte nehmt keine eigenständige Rückbuchung vor, da diese mit zusätzlichen Kosten für den Verein verbunden sind.

Wir danken euch allen herzlich für eure Unterstützung und eure Verbundenheit mit unserem Verein!

Mit sportlichen Grüßen

Euer BSG-Vorstand

 


Erfolgreiche Teilnahme der BSG Medizin e.V. bei der Deutschen Meisterschaft im Sportschießen

Sieben Tage lang stand die Anlage des Bund Deutscher Sportschützen (BDS) in Philippsburg ganz im Zeichen des Sportschießens: Über 2.000 Schützinnen und Schützen aus ganz Deutschland traten bei der Deutschen Meisterschaft in insgesamt 21 Disziplinen gegeneinander an.

Auch Mitglieder der  BSG Medizin waren vertreten und starteten in fünf Wettbewerben – mit großem Erfolg: Gleich vier Mal konnten sich unsere Schützen unter den Top 10 platzieren. Insbesondere die Vereinsjugend zeigte sich im Präzisionsschießen mit der Kurzwaffe auf den Plätzen 4 und 6 besonders leistungsstark.

Diese Ergebnisse zeigen eindrucksvoll, dass sich die kontinuierliche Trainingsarbeit in unserem Verein auszahlt. Unsere Schützinnen und Schützen beweisen nicht nur Treffsicherheit, sondern auch Teamgeist, Konzentration und Disziplin – Werte, die diesen Sport besonders machen.

Wer selbst einmal ausprobieren möchte, wie spannend und anspruchsvoll

Sportschießen ist, ist bei uns herzlich willkommen. Ob Jugendliche ab 14 Jahren, die mit Kleinkaliberwaffen unter Anleitung ausgebildeter Jugendleiter trainieren, oder Erwachsene, die Freude an Kurz- und Langwaffen im Klein- und Großkaliber haben – bei der BSG Medizin findet jeder seinen Platz. Interessierte können gerne zu einem Schnuppertraining vorbeischauen und unseren Sport kennenlernen.

  


Erfolgreiche Teilnahme bei den Landesmeisterschaften - Sportschützinnen und Sportschützen der BSG Medizin starten treffsicher ins Sportjahr 2025.

Schützinnen und Schützen der BSG Medizin haben im ersten Quartal 2025 bei gleich drei Landesmeisterschaften des Bundes Deutscher Sportschützen Sachsen-Anhalt beeindruckende Erfolge erzielt. Insgesamt konnten sie sich 14-mal unter den besten zehn platzieren und dabei vier Landesmeister- und drei Vizelandesmeistertitel holen. Diese Erfolge sind Ergebnis des kontinuierlichen Trainings unserer Mitgliederinnen und Mitglieder und unterstreichen die hohe Leistungsdichte in unserem Verein. 

Herzlichen Glückwunsch an alle Teilnehmenden für diese herausragenden Leistungen! Wir freuen uns auf die kommenden Wettkämpfe und weitere Erfolge.

 


Hallenbelegungspläne:

Hallenbelegungsplan A4 Hochformat

Hallenbelegungsplan A3 Hochformat

 


 

 

Gesetzliche Grundlagen - Vereinsmitgliedschaft

 

Hinweise zur Mitgliedschaft und Beitragspflicht bei Kündigung im laufenden Jahr

Liebe Vereinsmitglieder,

einige von euch haben im Laufe des Jahres ihre Mitgliedschaft bei uns gekündigt – was wir sehr bedauern. Wir danken euch für eure bisherige Verbundenheit mit dem Verein und wünschen euch für die Zukunft alles Gute.

Wir möchten an dieser Stelle darauf hinweisen, dass laut unserer Vereinssatzung (§ 4 „Mitgliedschaft“) eine Kündigung nur zum Ende des Kalenderjahres möglich ist. Eine außerordentliche Kündigung zum 30.06.2025 ist satzungsgemäß nicht vorgesehen. Die vollständige Satzung könnt ihr auf unserer Homepage unter dem Menüpunkt „Verein“ > „Mitgliedschaft“ einsehen.

Das bedeutet:

Auch bei einer bereits ausgesprochenen Kündigung bleibt die Mitgliedschaft – und damit auch die Beitragspflicht – bis zum 31.12.2025 bestehen.

Wir bitten euch daher, den fälligen Beitrag ordnungsgemäß zu entrichten und nicht zurückzubuchen.

Alle Mitglieder, die ihre Kündigung bei uns eingereicht haben, erhalten bis spätestens Dezember 2025 eine schriftliche Kündigungsbestätigung mit dem offiziellen Beendigungsdatum der Mitgliedschaft.

Bei Fragen oder Problemen zögert bitte nicht, uns zu kontaktieren – es gibt nichts, was man nicht gemeinsam klären kann.

Vielen Dank für euer Verständnis und eure Fairness!

Mit sportlichen Grüßen

Euer Vorstand


 

Hinweise zur rechtlichen Grundlage für die rückwirkende Beitragsabrechnung

Um mögliche Missverständnisse auszuräumen, möchten wir euch darüber informieren, dass die rückwirkende Abrechnung von Mitgliedsbeiträgen rechtlich zulässig ist.

Gemäß §§ 38, 39 und 40 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) sowie unserer Vereinssatzung besteht die Mitgliedschaft – und damit auch die Beitragspflicht – bis zum satzungsgemäßen Austrittsdatum fort.

Das bedeutet: Auch bei verspäteten Einzug oder nachträglicher Abbuchung bleibt der Anspruch des Vereins auf Beitragszahlung bestehen.

Diese Regelung ist allgemein gültig für eingetragene Vereine und stellt sicher, dass der Verein seine Aufgaben im Sinne aller Mitglieder verlässlich erfüllen kann.


 

Verjährungsfrist für rückständige Mitgliedsbeiträge

Zur Information: Offene Mitgliedsbeiträge unterliegen der regelmäßigen Verjährungsfrist gemäß § 195 BGB, die drei Jahre beträgt.

Das bedeutet: Der Verein kann rückständige Beiträge grundsätzlich bis zu drei Jahre rückwirkend geltend machen – gerechnet ab dem Ende des Jahres, in dem der Beitrag fällig war.

Diese Regelung ist gesetzlich festgelegt und gilt auch für Mitgliedsbeiträge in eingetragenen Vereinen.

 

Bei Fragen oder Unklarheiten zu eurer Beitragssituation wendet euch gerne direkt an uns – wir finden gemeinsam eine Lösung.  

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